Allgemeine Geschäftsbedingungen

1 GELTUNGSBEREICH

1.1 Gegenstand dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen von emni GmbH ("emni") sind die Entwicklung, der Betrieb und die Bereitstellung von Internet-Software-Produkten/Modulen, Webservices und Webanwendungen für den Kunden sowie alle zugehörigen Angebote und Dienstleistungen von emni im Bereich Web-Design, Web-Hosting, Web-Advertising und E-Business-Consulting. Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen haben Geltung für sämtliche Vertragsbeziehungen zwischen den Parteien, soweit sie von diesen ausdrücklich oder stillschweigend anerkannt werden.


2 RECHTE UND PFLICHTEN VON EMNI

2.1 Der Umfang und der Inhalt der Dienstleistungen und Lieferungen von emni richtet sich nach den Bedingungen der bestellten Leistungspakete, welche in einem gesondert abzuschliessenden Einzelvertrag mit dem Kunden abschliessend beschrieben werden. emni kann zur Leistungserbringung Dritte beiziehen.

2.2 emni unterhält eine eigene Server-Infrastruktur mit dedizierter Firewall innerhalb des Rechenzentrums der Firma SUNRISE in Bern. Auf Wunsch des Kunden vermietet emni dem Kunden Teile ihrer Infrastruktur ("Webhosting") und erbringt optional zusätzliche Leistungen im Bereich der Datenstrukturierung, der Datenbankpflege, der Datenbankarchitektur und der Zugriffsrechtssteuerung, sofern diese nicht bereits einen integrierenden Bestandteil der vom Kunden bestellten Leistungspakete darstellen.

2.3 Auf Wunsch und Rechnung des Kunden erwirbt emni einen Internet-Domain-Namen und platziert kundenspezifische Werbung in anderen Online- und Offline-Medien (inkl. Eintragung in Suchportalen, Branchenkatalogen und Firmen-Directories). Bei der Verschaffung und/oder Pflege von Domains und dem Media-Buying wird emni im Verhältnis zwischen dem Kunden und der jeweiligen Organisation lediglich als Vermittler tätig. emni hat auf die Domain-Vergabe und Werbe-Schaltung keinen Einfluss. emni übernimmt keine Gewähr dafür, dass die für den Kunden beantragten Domains oder Werbeformen überhaupt zugeteilt bzw. publiziert werden und/oder zugeteilte Domains bzw. publizierte Werbeformen frei von Rechten Dritter sind oder auf Dauer Bestand haben.

2.4 Bei Beratungs- und Erstellungsdienstleistungen, insbesondere bei der Entwicklung und/oder Einrichtung von kundenspezifischen Webanwendungen, ist die nachträgliche Änderung irgendeiner vertraglichen Leistung grundsätzlich möglich, setzt aber in jedem Fall eine schriftliche Änderung des Einzelvertrages zwischen den Parteien voraus. Dabei sind allfällige Auswirkungen auf den Terminplan und die Gesamtvergütung festzulegen. emni teilt dem Kunden in der Regel innerhalb von 30 Tagen mit, welche Auswirkungen ein Änderungswunsch auf Termine und Preise hat.

2.5 Bei Gebrauchs- und Infrastrukturdienstleistungen, insbesondere beim Application Service Providing (ASP) und Webhosting, kann emni die Dienstleistung aus sachlichen Gründen jederzeit anpassen. Änderungen der Dienstleistung treten mit Informierung des Kunden per Brief, E-Mail oder durch ein geeignetes anderes Mittel in Kraft. Die Kunden stimmen der jeweils geltenden Fassung durch den Gebrauch der Dienstleistung zu.

2.6 Die Termine bzw. Fristen für die Lieferung der Produkte sowie der Zeitpunkt für die Erbringung von Dienstleistungen sind im jeweiligen Einzelvertrag zwischen den Parteien geregelt. Die vereinbarten Liefer-und Erfüllungstermine haben Gültigkeit unter Vorbehalt von Ereignissen höherer Gewalt sowie Lieferverzögerungen von Unterlieferanten. Periodische Standortbestimmungen dienen dazu, deren Einhaltung zu gewährleisten. Abweichungen sollen möglichst frühzeitig festgestellt werden. Allfällignotwendige Anpassungen des Terminplanes bedürfen der Zustimmung beider Vertragspartner, wobei diese Zustimmung nicht aus unangemessenen Gründen verweigert werden darf. Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht nach, stehen die nachfolgenden Terminverpflichtungen von emni für die Dauer des Verzugs still. Auf jeden Fall berechtigt ein Liefer- bzw. Erfüllungsverzug den Kunden nicht zum einseitigen Rücktritt vom Vertrag.

2.7 emni führt Massnahmen zur Behebung von Störungen und mangelhaften Dienstleistungen aus, wenn nicht Umstände, die emni nicht beeinflussen kann, deren Behebung verhindern. emni erbringt Wartungsarbeiten nach Massgabe der Verfügbarkeit ihres Personals grundsätzlich während der normalen Arbeitszeit (Montag bis Freitag, von 08.00 - 17.00 Uhr, werktags, ausgenommen lokale Feiertage, am Firmensitz der emni). Weitere Wartungsleistungen ausserhalb der normalen Arbeitszeit können gegen entsprechenden Zuschlag im Einzelvertrag zwischen den Parteien vereinbart werden. Des weiteren stellt emni während den Geschäftszeiten die telefonische Erreichbarkeit sicher für allfällige Fehlermeldungen und die Fernunterstützung von Mitarbeitern des Kunden. Der genaue Umfang und der Inhalt dieser Supportleistungen ist im Einzelvertrag zwischen den Parteien geregelt. Wenn eine solche Regelung fehlt, beschränkt sich der Support auf die Entgegennahme von Anrufen des Kunden auf eine kostenpflichtige Telefonnummer durch den Kundendienst bzw. die Weiterleitung dieser Anrufe an den zuständigen Sachbearbeiter bzw. Fachspezialisten bei emni.
emni informiert den Kunden, soweit möglich, rechtzeitig über Betriebsunterbrüche, die zwecks Behebung von Störungen, Wartungsarbeiten, Einführung neuer Technologien usw. notwendig sind. emni bemüht sich, Unterbrechungen kurz zu halten und sie in die verkehrsarme Zeit zu legen. emni kann den Kunden zur Verhütung oder Behebung von Störungen zudem verpflichten, am Kundenstandort Massnahmen zu treffen und den Betrieb seiner Anlage auf seine Kosten zu ändern oder einzustellen, wenn die Störung nicht anders behoben werden kann. Der Kunde trägt die Kosten für das Eingrenzen und die Behebung von Störungen durch emni, wenn der Kunde die Untersuchung verlangt hat und die Ursache der Störung auf Mängel oder Fehler in der Handhabung der vom Kunden benützten Ausrüstungen zurückzuführen ist.

2.8 emni ist nicht verpflichtet, die Internet-Präsenzen des Kunden auf eventuelle Rechtsverstösse zu prüfen. Nach dem Erkennen von Rechtsverstössen oder von rechtswidrigen Inhalten ist Emni berechtigt, die Präsenzen auf unbestimmte Zeit zu sperren oder den Vertrag fristlos aufzuheben. Emni wird den Kunden unverzüglich über eine solche Massnahme unterrichten.

2.9 emni ist berechtigt, in Abstimmung mit dem Kunden auf der Homepage der Website sowie jeder von ihr gestalteten Internetseite den diskret gehaltenen Hinweis "by emni.net" anzubringen. Der Name bzw. das Logo von emni kann durch einen Hyperlink mit der Website von emni verbunden werden, wobei die Website von emni in einem neuen Browserfenster aufzurufen ist. emni ist berechtigt, auf seiner eigenen Website sowie in anderen Kommunikationsmassnahmen darauf hinzuweisen, dass er die Website des Kunden realisiert hat.


3 RECHTE UND PFLICHTEN DES KUNDEN

3.1 Der Kunde ist für die Informationen (Sprache, Bilder, Klänge, Dokumente, Programme, Source Code, Datenbanken, Audio-/Video-Files, Ideen, Konzepte, Verfahren, Modelle, Methoden, etc.) verantwortlich, die er und die mit ihm kommunizierenden Dritten mit seinem Einverständnis durch emni übermitteln oder bearbeiten lässt, verbreitet oder zum Abruf bereithält. Der Kunde ist auch für Hinweise (insbesondere Links, korrekte Quellenangabe) auf solche Informationen verantwortlich. Der Kunde sichert emni zu, dass sich die Rechte an den bekanntgegebenen Informationen in seinem Besitz befinden und diese von emni zur Leistungserbringung verwendet werden dürfen.

3.2 Der Kunde sichert zu, dass die emni von ihm mitgeteilten Informationen richtig und vollständig sind. Er verpflichtet sich, emni jeweils unverzüglich über Änderungen der mitgeteilten Informationen zu unterrichten und auf entsprechende Anfrage von emni binnen 14 Tagen ab Zugang die aktuelle Richtigkeit erneut zu bestätigen.

3.3 Rechtswidrige Informationen bzw. Inhalte auf Internet-Seiten des Kunden (insbesondere Gewaltdarstellungen, Pornografie, Diskriminierungen, Aufrufe zu Gewalt oder zu Straftaten, Glücksspiele, Verletzung von Urheberrechten, Markenrechten, Herausgeberrechten und anderen Immaterialgüterrechten, Persönlichkeitsverletzungen, unverlangte Massensendungen etc.) sowie Belästigungen durch elektronische Mitteilungen des Kunden (z.B. sogenanntes "Spamming"-E-Mails) sind untersagt. Der Kunde darf seine Internet-Präsenz nicht in Suchmaschinen eintragen, soweit der Kunde durch die Verwendung von Schlüsselwörtern bei der Eintragung gegen gesetzliche Verbote, die guten Sitten und Rechte Dritter verstösst.

3.4 Im Falle, dass emni für den Kunden Internet-Domain-Namen erwirbt und/oder registriert bzw. Online- Werbung platziert, sichert der Kunde emni zu, dass er das Recht zur Verwendung des Domain-Namens bzw. der dafür zugrunde liegenden Marken- und Kennzeichnungsrechte besitzt. Gleichzeitig anerkennt der Kunde die Vertragsbedingungen der Registrierungsstelle, die für die Vergabe des Domain-Namens zuständig ist.

3.5 Der Kunde verpflichtet sich, von emni zum Zwecke des Zugangs zu deren Diensten erhaltene Benutzeridentifikationen und Passwörter streng geheim zu halten und emni unverzüglich zu informieren, sobald er davon Kenntnis erlangt, dass unbefugten Dritten das Passwort bekannt ist. Passwörter sind geeignet zu wählen und in unregelmässigen Abständen zu ändern. Der Kunde schützt seine Anlagen, Geräte und Daten (inkl. Programme) vor unbefugtem Zugriff und Manipulation durch Dritte.
Er trifft Massnahmen gegen unerlaubte Eingriffe in fremde Systeme und gegen die Verbreitung von Viren. Für den Fall, dass von emni gelieferte Internet-Software-Produkte/Komponenten, Webservices und Webanwendungen lokal installiert werden, ist der Kunde zudem verantwortlich für die Sicherheitsmassnahmen zum Schutze der Software sowie der gespeicherten Daten vor Zerstörung, Diebstahl und Missbrauch (insbesondere Sicherheitskopien und deren zweckmässige Aufbewahrung) und für die Bereitstellung von Ausweichlösungen. Der Kunde unterstützt emni bei der Lieferung von Produkten oder der Erbringung von Dienstleistungen im wesentlichen durch rechtzeitige und klare Instruktion, Zurverfügungstellung der erforderlichen Informationen in dem von emni angeforderten Format, Sicherstellung einer permanenten Zugriffsberechtigung auf alle zur Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen erforderlichen Komponenten des EDV-Systems des Kunden sowie Zurverfügungstellung geeigneter Mitarbeiter in genügender Anzahl, um die Voraussetzungen für die qualitäts-, kosten- und termingerechte Erfüllung der vertraglich vereinbarten Leistungen von emni zu schaffen bzw. zu erhalten. Der Kunde bezeichnet gegenüber emni eine Ansprechperson, welche für Entscheidungen betreffend dem Vertragsgegenstand autorisiert ist. Die weiteren spezifischen Mitwirkungsrechte und -pflichten des Kunden werden im Einzelvertrag zwischen den Parteien vereinbart.
Alle Kosten, die aus der Erfüllung von Mitwirkungspflichten des Kunden entstehen, werden vom Kunden getragen. Entsteht für emni ein Mehraufwand (z.B. für Wartezeiten, Zusatzarbeiten, etc.), weil der Kunde seine Mitwirkungspflichten nicht erfüllt, so wird dieser zusätzlich in Rechnung gestellt.

3.6 Dienstleistungen gelten grundsätzlich als erbracht, wenn das Arbeitsresultat dem Kunden übergeben wird. Ist im Einzelvertrag eine Abnahme vereinbart, so gilt das Arbeitsresultat als angenommen, wenn es gemäss dem vereinbarten Abnahmeverfahren erfolgreich getestet wurde. Verzögert sich das Abnahmeverfahren aus Gründen, welche die emni nicht zu vertreten hat, so gilt die Abnahme am ursprünglich festgelegten Termin als erfolgt. In jedem Fall gilt das Arbeitsresultat als abgenommen, wenn der Kunde dieses produktiv einsetzt oder einsetzen könnte. Untergeordnete Mängel hindern die Abnahme nicht.


4 URHEBER- UND NUTZUNGSRECHTE

4.1 Sämtliche Rechte - einschliesslich Urheberrechte - an erstellten Arbeitsresultaten, insbesondere an realisierten Websites, Webservices und Webanwendungen für den Kunden, verbleiben bei emni, sofern die Parteien im Einzelvertrag nicht eine abweichende Regelung getroffen haben.

4.2 Die Rechte an den vom Kunden gelieferten Inhalten (Texte, Grafiken, Fotos usw.) verbleiben beim Kunden.

4.3 Die Bereitstellung von realisierten Internet-Software-Produkten/Modulen, Webservices und Webanwendungen durch emni erfolgt in der Regel über das Internet, ohne dass es zu einer Installation der Software auf dem System des Kunden kommt. In diesem Fall erhält der Kunde von emni die Berechtigung, seine Applikation gegen eine im Einzelvertrag vereinbarte Entschädigung als monatliche Dienstleistung von emni zu beziehen bzw. auf die eigens für ihn konfigurierte Software im System von emni zuzugreifen und diese zu nutzen (sogenanntes "Application Service Providing").

4.4 Für den Fall, dass die Installation von durch emni erstellten Internet-Software-Produkten/Modulen, Webservices und Webanwendungen lokal auf den Rechnern des Kunden erfolgt, erhält dieser ein nicht ausschliessliches Recht zur Nutzung der Programme ("Lizenz"). Der Kunde darf das Programm gleichzeitig nur auf einem Rechner nutzen. Wird ein Programm auf mehreren Rechnern/Servern installiert, sind vom Kunden entsprechend mehrere Lizenzen zu erwerben. Der Begriff "Programm" umfasst das Originalprogramm, alle Vervielfältigungen (Kopien) desselben sowie Teile des Programms und zwar selbst dann, wenn diese mit anderen Programmen verbunden sind. Ein Programm besteht aus maschinenlesbaren Anweisungen, audiovisuellen Inhalten und den zugehörigen Lizenzmaterialien. Im übrigen gelten die speziellen Lizenzbestimmungen von emni bzw. der jeweiligen Programmhersteller.

4.5 Der Kunde hat keinen Anspruch auf Herausgabe des Source Code der von emni entwickelten Internet-Software-Produkten/Modulen, Webservices und Webanwendungen. Ausnahmsweise kann der Kunde nach der vertragsgemässen Abnahme der Website die Herausgabe des Source Code verlangen, sofern emni trotz zweimaliger Mahnung und angemessener Fristansetzung von mindestens einem Monat nicht in der Lage ist, den Betrieb und die Weiterentwicklung der Website zu gewährleisten. Soweit dem Kunden von emni im Rahmen des Einzelvertrages nur ein zeitlich beschränktes Nutzungsrecht für die Programme oder Werbematerialien eingeräumt worden ist oder das Nutzungsrecht aufgrund einer Kündigung endet, hat der Kunde alle Datenträger mit Programmen, eventuellen Sicherungs-Kopien sowie alle schriftlichen Dokumentationen und Werbehilfen an emni zurückzugeben. Der Kunde löscht alle Programme, soweit er nicht gesetzlich zur längeren Aufbewahrung verpflichtet ist, von seinen Computersystemen.

4.6 emni verpflichtet sich, im Rahmen des Webhosting und/oder Datawarehousing auf seiner Infrastruktur gespeicherte Programme, Programmteile und Daten des Kunden bei Vertragsbeendigung durch Übergabe von Datenträgern oder durch Überspielen via Netzwerk herauszugeben.


5 PREISE, RECHNUNGSSTELLUNG UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

5.1 Die Preise und Entgelte für die einzelnen Lieferungen bzw. Leistungen ergeben sich aus dem Einzelvertrag zwischen den Parteien, welche auf den aktuell gültigen Preislisten der emni basieren. Sie verstehen sich, soweit nichts anderes vermerkt ist, in Schweizer Franken, ohne Mehrwertsteuer, sonstige Nebenkosten und Spesen sowie allfälliger, im Zusammenhang mit einem spezifischen Entwicklungsprojekt für den Kunden erworbene Softwarelizenzen.

5.2 emni behält sich vor, die Höhe der periodischen (wiederkehrenden) Entgelte, Gebühren und Mieten sowie die Stundensätze für Dienstleistungen jederzeit veränderten Kostenfaktoren anzupassen. Allfällige Preiserhöhungen gibt emni so rechtzeitig bekannt, dass der Kunde den Vertrag ordentlich vor Inkrafttreten der Preiserhöhung auflösen kann. Ohne schriftliche Kündigung innerhalb dieser Frist gelten die Änderungen als vom Kunden genehmigt.
Der Zeitpunkt der Rechnungsstellung und die Fälligkeit werden im Einzelvertrag zwischen den Parteien geregelt. Fehlt eine solche Regelung, erfolgt die Rechnungsstellung durch emni monatlich und die im Einzelvertrag vereinbarte Vergütung wird innert dreissig Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Bei monatlich bezogenen Dienstleistungen, insbesondere bei der Infrastrukturmiete (Webhosting) und dem Application Service Providing, ist die im Einzelvertrag vereinbarte, periodisch zu zahlende Vergütung jeweils im voraus zu leisten. Sofern emni bei Beratungs- und Erstellungsdienstleistungen im Einzelvertrag eine Anzahlung verlangt, ist diese innert 10 Tagen seit Vertragsabschluss zu leisten. Über die Anzahlung wird im Rahmen der laufenden Rechnungsstellung abgerechnet.

5.3 Der Kunde kann Forderungen gegenüber emni nur mit Schulden gegenüber emni verrechnen, wenn emni die schriftliche Zustimmung erteilt.

5.4 Bei Nichteinhalten der Zahlungstermine ist ohne weitere Mahnung ab dem Zeitpunkt der Fälligkeit ein Verzugszins von 8 % p.a. zu entrichten. Vorbehalten bleibt die einstweilige Einstellung der Dienstleistung oder der sofortige Rücktritt vom Vertrag durch emni, falls der Kunde trotz zweimaliger schriftlicher Mahnung seiner Zahlungspflicht weiterhin nicht nachkommt.


6 GEWÄHRLEISTUNG UND HAFTUNG

6.1 Bei Beratungs- und Erstellungsdienstleistungen, insbesondere der Entwicklung und/oder Einrichtung von kundenspezifischen Webanwendungen, steht emni dafür ein, dass die übertragenen Arbeiten mit der gebotenen Sorgfalt und den erforderlichen Fachkenntnissen ausgeführt werden und die realisierten Arbeitsergebnisse im Zeitpunkt der Abnahme die im Vertrag mit dem Kunden festgehaltenen Eigenschaften (Spezifikationen) aufweisen, dem aktuellen technischen Stand entsprechen sowie sich zum bestimmungsgemässen Gebrauch eignen. Die technische Fortentwicklung der Internetstandards und der benutzerseitig verwendeten Zugriffssoftware (sog. Browser) erfordert eine regelmässige Anpassung der realisierten Arbeitsergebnisse. emni kann daher nicht dafür einstehen, dass deren Funktionsfähigkeit bei Änderungen in der Systemumgebung sowie im kombinierten Einsatz mit beliebigen Daten, Informationssystemen und Programmen gewährleistet bleibt. Jegliche Systemwartung ist nicht Bestandteil dieser Vereinbarung; emni bietet diesbezüglich jedoch die Möglichkeit, im Rahmen eines im Zeitpunkt der Abnahme separat abzuschliessenden Wartungs- und Weiterentwicklungsvertrages die Funktionsfähigkeit der realisierten Arbeitsergebnisse nach dem jeweiligen Stand der Technik zu erhalten. Bei Gebrauchsdienstleistungen, insbesondere dem Application Service Providing, gewährleistet emni die Erhaltung der Gebrauchsfähigkeit der bezogenen Internet-Software-Produkte/Module, Webservices und Webanwendungen, die Instandhaltung der dafür notwendigen Infrastruktur und der Datenübertragungsfunktionen, die Beseitigung von Softwarefehlfunktionen, das Erstellen von Sicherheitskopien und Systembackups. emni stellt zudem während den normalen Geschäftszeiten (siehe bezüglich der Geschäftszeiten Ziff. 2.7).die telefonische Erreichbarkeit für allfällige Fehlermeldungen sicher. Bei Infrastrukturdienstleistungen, insbesondere dem Webhosting, gewährleistet emni eine Erreichbarkeit seiner Server von 98% im Jahresmittel. Hiervon ausgenommen sind Zeiten, in denen der Server aufgrund von technischen oder sonstigen Problemen, die nicht im Einflussbereich von emni liegen (höhere Gewalt, Verschulden Dritter, etc.) nicht zu erreichen ist. emni kann den Zugang zu den Leistungen beschränken, sofern die Sicherheit des Netzbetriebes, die Aufrechterhaltung der Netzintegrität, insbesondere die Vermeidung schwerwiegender Störungen des Netzes, der Software oder gespeicherten Daten dies erfordern. emni übernimmt jedoch keine Gewährleistung für das störungsfreie Funktionieren von Gebrauchs- und Infrastrukturdienstleistungen. Insbesondere beim Webhosting liegt der Unterhalt von Programmen, Programmteilen und Daten, welche auf der Infrastruktur von emni betrieben werden, in der Verantwortung des Kunden. emni kann den ununterbrochenen Service, den Service zu einem bestimmten Zeitpunkt und die Qualität der gespeicherten oder übermittelten Daten nicht garantieren.
emni ist nicht für die versehentliche Offenlegung sowie die Beschädigung oder das Löschen von Daten haftbar.

6.2 Die Gewährleistungsfrist für allfällige Mängel beträgt 6 Monate. Bei Eintritt eines Mangels ab Übernahme der realisierten Arbeitsergebnisse. Dem Kunden steht ausschliesslich das Recht auf Nachbesserung zu. Ein solcher Nachbesserungsanspruch setzt die schriftliche und nachvollziehbare Mängelrüge des Kunden innert fünf Arbeitstagen nach Entdeckung des Mangels voraus. Gelingt es emni nicht, innert einer Frist von dreissig Tagen nach Eingang der Mängelrüge die Mängel zu beheben bzw. den Nachweis der Erfüllung der vertraglichen Eigenschaften des realisierten Arbeitsergebnisses zu erbringen, kann der Kunde eine letzte Nachfrist von mindestens dreissig Tagen zur Mängelbeseitigung ansetzen. Kann emni die eingeschränkte Tauglichkeit des realisierten Arbeitsergebnisses auch innert dieser Nachfrist nicht beheben, steht dem Kunden das Recht zur Geltendmachung einer Minderung der Vergütung im Umfang des von ihm nachgewiesenen Minderwertes zu. Nachbesserungsleistungen umfassen aber weder Instandsetzung noch erhöhten Aufwand infolge von Unterlassungen oder Fremdeinflüssen wie etwa Veränderung der Systemumgebung, fehlerhafte Bedienung, unzureichende System- und Hardwarewartung bzw. Datensicherung, welche vom Kunden oder Dritten zu vertreten sind. Gänzlich entfallen Nachbesserungsansprüche bei Vornahme von Änderungen in der Programmstruktur des realisierten Arbeitsergebnisses durch den Kunden oder durch ihn beauftragte Dritte.
Für im Leistungsumfang eingeschlossene Produkte und Arbeiten von Drittlieferanten gilt die Drittgarantie unter Ausschluss jeder weiteren Gewährleistung oder Haftung von emni. Weitere Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen.

6.3 emni haftet bis zum Maximalbetrag der vom Kunden gemäss Einzelvertrag geschuldeten Vergütung (bei Mietverträgen bis zu einem Betrag von 6 Monatsbetreffnissen) für direkte Schäden, welche dem Kunden im Zusammenhang mit der Erfüllung, Nichterfüllung bzw. nicht termingerechten Erfüllung des Vertrages entstanden sind, sofern emni grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz nachgewiesen werden kann. Jede weitere Haftung von emni bzw. ihrer Erfüllungsgehilfen, insbesondere für indirekte Schäden oder Folgeschäden, wie entgangener Gewinn, Mehraufwendungen oder Personalkosten des Kunden, nicht realisierte Einsparungen, Ansprüche Dritter, Kosten eines Produktionsausfalls und Datenverlust sowie auch die Haftung für leichte Fahrlässigkeit, wird ausdrücklich ausgeschlossen.
Für Missbrauch und Schädigungen durch Dritte, für Sicherheitsmängel des Fernmeldenetzes und des Internets und für Kosten von Reparatur- und Supportleistungen kann emni nicht verantwortlich gemacht werden. emni übernimmt keine Haftung für Betriebsunterbrüche, die der Störungsbehebung, der Wartung, der Einführung neuer Technologien oder ähnlichen Zwecken dienen.

6.4 Der Kunde haftet gegenüber emni für sämtliche Schäden, die auf die Verletzung seiner vertraglichen Verantwortung und Pflichten zurückzuführen sind. Insbesondere haftet er vollumfänglich für Schäden, welche durch destruktive Programme und Programmteile (z.B. Viren), die durch den Kunden auf die Infrastruktur von emni gelangen, verursacht werden.
Für die Einhaltung der in inhaltlicher Hinsicht (Internetauftritt, Inserate und Werbung) zu beachtenden gesetzlichen Bestimmungen und Grundsätze der Lauterkeit in der Werbung trägt der Kunde die alleinige Verantwortung. Handelt emni auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden, stellt der Kunde emni von allfälligen Ansprüchen Dritter frei.


7 DATENSCHUTZ, DATENBEKANNTGABE UND DATENSICHERUNG

7.1 Bei der Bearbeitung von persönlichen Daten hält sich emni an das schweizerische Datenschutz- und Fernmelderecht.

7.2 emni behält sich das Recht vor, den Kunden anzuhalten, seine Identität in seinem Internetauftritt offenzulegen.

7.3 emni kann zwecks Fakturierung und Inkasso sowie zwecks Erbringung der vertraglichen Leistungen Kundendaten an ausgewählte Dritte weitergeben und mit Dritten abgleichen.

7.4 emni weist den Kunden ausdrücklich darauf hin, dass der Datenschutz für Datenübertragungen in offenen Netzen, wie dem Internet, nach dem derzeitigen Stand der Technik, nicht umfassend gewährleistet werden kann. emni bemüht sich, die wirtschaftlich zumutbaren, technisch möglichen und verhältnismässigen Massnahmen zur Sicherung ihrer Dienstleistungen zu treffen. Für die Sicherheit der vom Kunden ins Internet übermittelten und auf Web-Servern gespeicherten Daten trägt der Kunde vollumfänglich selbst die Verantwortung.

7.5 Bei sämtlichen Geschäftskontakten zwischen emni und dem Kunden sind die Parteien zu wahrheitsgetreuen Angaben verpflichtet.


8 GEHEIMHALTUNG

8.1 Die Parteien behandeln alle Informationen vertraulich, die weder allgemein bekannt noch allgemein zugänglich sind. Im Zweifel sind Informationen vertraulich zu behandeln. Diese Geheimhaltungspflicht besteht schon vor Vertragsabschluss und dauert über die Beendigung des Vertrages hinaus.


9 VERTRAGSDAUER UND KÜNDIGUNG

9.1 Der Vertragsbeginn und die Vertragsdauer werden im Einzelvertrag zwischen den Parteien geregelt.

9.2 Bei Beratungs- und Erstellungsdienstleistungen, insbesondere bei der Entwicklung und/oder Einrichtung von kundenspezifischen Webanwendungen, steht den Vertragsparteien das Recht zu, den Vertrag jederzeit mit einer Frist von 30 Tagen auf das Ende eines Kalendermonates zu kündigen.

9.3 Bei Gebrauchs- und Infrastrukturdienstleistungen, insbesondere beim Application Service Providing und Webhosting, gilt eine Mindestvertragsdauer von einem Jahr, sofern im Einzelvertrag nichts Abweichendes geregelt ist. Der Vertrag kann von jeder Partei schriftlich mit einer Frist von 30 Tagen auf Ende der vereinbarten Vertragsdauer gekündigt werden. Ohne Kündigung verlängert sich der Vertrag danach jeweils stillschweigend um die vereinbarte Vertragsdauer.
Das Recht von emni auf sofortige Auflösung des Vertrages aus wichtigen Gründen bleibt vorbehalten. Als wichtige Gründe gelten dabei insbesondere der Zahlungsverzug des Kunden trotz zweimaliger schriftlicher Mahnung (vgl. Ziffer 5.4), der Missbrauch der Dienstleistungen zu rechtswidrigen Zwecken (vgl. Ziffer 2.8) und die Verletzung der vom Kunden geforderten Mitwirkungspflichten sowie wenn gegen den Kunden ein Verfahren wegen Konkurs oder Zahlungsunfähigkeit eingeleitet worden ist. Im Falle der sofortigen Auflösung des Vertrages aus wichtigen Gründen schuldet der Kunde emni nebst den aufgelaufenen Honoraren/Gebühren Ersatz für sämtliche zusätzlichen Kosten, welche emni als Folge der vorzeitigen Auflösung des Vertrages entstehen.


10 SCHLUSSBESTIMMUNGEN

10.1 emni behält sich vor, die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit zu ändern. Allfällige Änderungen werden den Kunden schriftlich mitgeteilt. Erfolgt kein Widerspruch innert 30 Tagen, so gelten die Änderungen als angenommen.

10.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nichtig, unwirksam oder undurchführbar sein, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Diese bleiben unverändert bestehen und behalten ihre Gültigkeit. Allfällige nichtige Bestimmungen werden durch solche ersetzt, welche diesen wirtschaftlich am nächsten kommen, allenfalls unter Anpassung der übrigen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

10.3 Auf sämtliche Vertragsbeziehungen zwischen den Parteien ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar. Erfüllungsort, soweit im Einzelvertrag nicht abweichend geregelt, und ausschliesslicher Gerichtsstand ist der Sitz von emni.